Zugangsvoraussetzung
![]() Berufsausbildung als Altenpfleger/in oder Gesundheits- und (Kinder)Krankenschwester bzw. –pfleger und mittlerer Schulabschluss oder
![]() * Gem. dem ab 01.01.2020 gültigen Pflegeberufegesetz (PflBG), der PflAPrV v. 02.10.2018 und in Anlehnung an die DKG-Empfehlung für die Weiterbildung zur Praxisanleitung v. 19.03.2019 |
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Die Weiterbildung
Die zukünftigen Praxisanleiter/innen sollen befähigt werden, Auszubildenden unter Einbeziehung pädagogischer und didaktischer Kernkompetenzen systematisch und fachkompetent zu begleiten und anzuleiten.
- Rahmenbedingungen (rechtlich/organisatorisch) der Ausbildungen zum/r Pflegefachfrau/-mann
- individuellen Lernpotentiale und persönliche Lernstrategien
- Qualitätsmanagement – Arbeitsabläufe in komplexen Situationen gestalten
- Die Rolle als Praxisanleiter wahrnehmen
- Anleitungsprozesse planen, gestalten und durchführen
- Beurteilen und bewerten
- Die Rolle des Praxisanleiters gestalten
- Handlungskompetenz in der Praxis fördern
- Mit kultureller Vielfalt professionell umgehen
Die Prüfung umfasst eine Hausarbeit, eine Lehrprobe „berufspraktische Anleitung“ und ein Abschluss-Kolloquium.
Kosten / Förderung
Eine Förderung der Weiterbildung kann bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch:
- Bildungsgutschein Agentur für Arbeit, Jobcenter, KoBa etc.
- Förderprogramm Qualifizierungschancengesetz bzw. WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) der Agentur für Arbeit. Ziel ist die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiter in Unternehmen.
erfolgen.