Zugangsvoraussetzung
![]() ![]() zweijähriger Dauer Verkürzungsmöglichkeiten
![]() Weitere Berufsabschlüsse bedürfen einer Einzelfallprüfung durch das Landesverwaltungsamt. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne. ![]() Voraussetzungen - bei der zuständigen Behörde beantragt werden. * Eine staatliche Anerkennung erfolgt nach bestandener Prüfung durch das zuständige Landesverwaltungsamt. |
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Die schulische und praktische Ausbildung
- 24 monatige oder auf 16 Monate verkürzte Ausbildung gem. § 6 Abs. 2 des Podologengesetzes (PodG)
- Verkürzung speziell für die Zielgruppe der Kosmetiker/innen, Masseure/Masseurinnen und med. Bademeister/innen
(ggf. weitere Berufe) zugeschnitten - insgesamt 2000 Unterrichtsstunden Theorie (bei verkürzte Ausbildung 1590 Stunden)
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zuzüglich 1000 Stunden praktische Ausbildung (bei verkürzter Ausbildung 840 Stunden)
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Berufsbezogener Lernbereich:
Anatomie und Physiologie, allgemeine und spezielle Krankheitslehre, Hygiene und Mikrobiologie, Psychologie, Pädagogik, Soziologie,
Arzneimittellehre, Material- u. Warenkunde, theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung, fußpflegerische Maßnahmen,
podologische Behandlungsmaßnahmen, u.v.m. -
Die praktische Ausbildung erfolgt in podologischen Praxen, in Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen, in denen podologische Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Kosten auf Anfrage
Eine Förderung der Ausbildung kann bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch:
- Bildungsgutschein Agentur für Arbeit, Jobcenter, KoBa etc.
- Umschüler/innen (Teilnehmer mit Bildungsgutschein) erhalten bei Bestehen der Abschlussprüfung vom Bund 1500,-€ als Weiterbildungsprämie!
- Sachsen-Anhalt "Weiterbildung Direkt"
- BAföG www.das-neue-bafoeg.de
- Bildungskredit (auch zusätzlich zu BAföG möglich!) www.bildungskredit.de
- Darlehn über Banken (z.B. Hypothekendarlehn) oder Versicherungen
(z.B. Policendarlehn) erfolgen.
Staatliche Förderungen kommen für Sie nicht in Frage?
Ohne Kürzung können ledige und kinderlose Schüler einen gewissen Betrag durch Neben- und Ferienjobs hinzuverdienen. Das Kindergeld bleibt bei allen Möglichkeiten der Förderung unberücksichtigt.
Zusätzliche Förderungsmöglichkeiten:
- Steuerliche Berücksichtigung
- Neben- und Ferienjobs