Zugangsvoraussetzung
*Ausbildungsverkürzung um ein jahr bei anschließender Ausbildung zum/r Altenpfleger/in möglich. |
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Die schulische und praktische Ausbildung
- insgesamt 700 Unterrichtsstunden (Theorie)
- zuzüglich 852 Zeitstunden praktische Ausbildung
- Urlaub/Ferien gem. Ferienkalender des Landes Sachsen-Anhalt
- Berufsbezogener Lernbereich:
Altenpflege als Beruf, Unterstützung alter Menschen in der Lebensgestaltung, Aufgaben und Konzepte der Altenpflege - die Vergabe und Verwaltung der Praktikumsplätze erfolgt durch die Schule
Im Rahmen der Ausbildung wird kein Schulgeld erhoben.
Eine Förderung der Ausbildung kann bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch:
- Bildungsgutschein Agentur für Arbeit, Jobcenter, KoBa etc.
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Bildungskredit (auch zusätzlich zu BAföG möglich!) www.bildungskredit.de
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Darlehn über Banken (z.B. Hypothekendarlehn) oder Versicherungen
(z.B. Policendarlehn) erfolgen.
Staatliche Förderungen kommen für Sie nicht in Frage?
Ohne Kürzung können ledige und kinderlose Schüler einen gewissen Betrag
durch Neben- und Ferienjobs hinzuverdienen. Das Kindergeld bleibt bei allen
Möglichkeiten der Förderung unberücksichtigt.
Zusätzliche Förderungsmöglichkeiten:
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Steuerliche Berücksichtigung
- Neben- und Ferienjobs