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Der durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in das SGB XI eingefügte § 7a SGB XI sichert Versicherten, die Leistungen nach dem SGB XI beziehen oder beantragt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Betreuungsbedarf besteht, ab dem 1. Januar 2009 einen Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung im Sinne eines individuellen Fallmanagements zu, das von der Feststellung und systematischen Erfassung des Hilfebedarfs über die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit allen erforderlichen Leistungen bis hin zur Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans reicht. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI soll die Versorgungssituation des Pflegebedürftigen verbessern, seine Angehörigen entlasten und damit auch die häusliche Pflege stärken. Diese neue und erweiterte Form der Pflegeberatung erfordert von den eingesetzten Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern zusätzliche Qualifikationen, die abhängig von den in dem jeweiligen Beruf erlernten Kenntnissen und Qualifikationen sind.
Zugangsvoraussetzung
Die hohen Anforderungen an die Pflegeberatung erfordern qualifiziertes Personal. Pflegeberatung setzt daher eine abgeschlossene Berufsausbildung als - Altenpfleger/in, - Gesundheits- und Krankenpfleger/in - Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in - Sozialversicherungsfachangestellte/r oder - ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit voraus. Für die Pflegeberatung kommen auch Personen mit anderen geeigneten Berufen oder Studienabschlüssen in Betracht, z. B. Sozialpädagogen oder Heilpädagogen. Auch Personen, die vor dem 1. Januar 2009 bereits seit mindestens drei Jahren in der Pflegeberatung der Pflegekassen nach § 7 SGB XI/§ 14 SGB I tätig sind und die die in einem der oben genannten Berufe für die Pflegeberatung erforderlichen Kenntnisse erworben haben, können als Pflegeberaterinnen oder Pflegeberater nach § 7a SGB XI tätig werden.
Inhalte
Die Weiterbildungen gliedern sich in die drei Module (mit insgesamt 400 Unterrichtsstunden), Pflegefachwissen, Case Management, Recht und ein Kurzpraktikum (von 7 Tagen).
Modul 1: Pflegefachwissen (100 Stunden) Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
Modul 2: Case Management (180 Stunden) Theoretische und praktische Grundlagen des Case Management (110 Stunden) Arbeitsfeldspezifische Vertiefung (70 Stunden)
Modul 3: Recht (120 Stunden)
Allgemeines Sozialrecht (Umfang 40 Stunden) Besondere pflegerelevante Rechtsfelder (Umfang 80 Stunden)
Pflegepraktikum Die Qualifikation zur Pflegeberaterin und zum Pflegeberater beinhaltet den Nachweis eines einwöchigen Praktikums in einem ambulanten Pflegedienst sowie eines zweitägigen Praktikums in einer teilstationären Pflegeeinrichtung. Das Praktikum soll Eindrücke des Pflegealltages der Pflegebedürftigen, der Angehörigen, der Pflegekräfte und der sonstigen an der Versorgung beteiligten Akteure vermitteln, um eine Verbindung zwischen dem erlernten Wissen mit den praktischen Anforderungen der Pflegeberatung zu schaffen. Die Erfahrungen aus dem Pflegepraktikum sollen möglichst durch Supervision reflektiert werden. Zur besseren Vereinbarkeit mit beruflichen und familiären Pflichten kann das Praktikum auch tage- oder stundenweise absolviert werden.
Nähere Informationen finden Sie im Flyer.
Maßnahmezeitraum: siehe aktuelle Bildungsangebote
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Frau Günther steht Ihnen unter 03946-514311 für Fragen zur Verfügung.
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