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Die Hauptaufgabe der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter ist die Anleitung der Schülerinnen und Schüler für den Beruf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers in der ausbildenden Einrichtung auf der Grundlage eines Ausbildungsplanes. Sie müssen die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranführen und den Kontakt mit der Altenpflegeschule halten. Die Fähigkeit zur Praxisanleitung ist in der Regel durch eine berufspädagogische Weiterbildung nachzuweisen (vgl. § 2 Abs. 2 AltPflAPrV).
Aus diesen Anforderungen leitet sich für die Praxisanleitung folgendes Aufgabenspektrum ab (vgl. Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe 2004: 10): • Einführung in das jeweilige Berufsfeld konkreter Pflegepraxis, • Integration von theoretischen Ausbildungsinhalten in die praktische Tätigkeit, • Hilfe zur Entwicklung personen- und prozessorientiert gestalteter Pflege, • Begleitung individueller Lernerfahrungen der Lernenden, • Teilnahme an ausbildungsrelevanter Regelkommunikation, • Mitwirkung bei Bewertung und Benotung fachpraktischer Leistungen.
Die Erfüllung dieser verschiedenen Aufgaben erfordert von den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern, dass sie unterschiedliche Funktionen einnehmen müssen: • Eine lehrende Funktion, da sie mit den Auszubildenden die theoretischen Inhalte aus der Schule wiederholen und ihnen dann praktische Fertigkeiten vermitteln, • eine beratende Funktion, da sie die Auszubildenden in ihren individuellen Lernerfahrungen begleiten, • eine administrative Funktion, da sie an ausbildungsrelevanten Regelungen mitwirken, • eine beurteilende Funktion, da sie an der Bewertung und Benotung von Leistungen der Auszubildenden mitwirken.
Das Ziel der nach § 2 AltPflAPrV geforderten berufspädagogischen Weiterbildung ist demnach, die zukünftigen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter auf diese vielfältigen Aufgaben und Funktionen vorzubereiten.
Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen Zielgruppe dieser berufspädagogischen Weiterbildung sind Fachkräfte der Alten- und Gesundheits-/Krankenpflege, die spätestens mit Aufnahme ihrer Tätigkeit als Praxisanleiterinnen oder Praxisanleiter • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpflegerin oder Altenpfleger bzw. als Gesundheits- und (Kinder)Krankenschwester bzw. –pfleger und • eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Altenpflege vorweisen können.
Die Lehrgangskonzeption basiert auf einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in den Jahren 2004/2005 geförderten Untersuchung des Instituts für Gerontologische Forschung e.V., Berlin (IGF), zur „Ausgestaltung der Praxisanleitung auf der Grundlage des Altenpflegegesetzes des Bundes“.
Die berufspädagogische Weiterbildung soll ausschließlich für die Klärung pädagogisch-didaktischer Inhalte und Fragestellungen rund um die Ausbildung genutzt werden. Pflegefachliches Wissen (z. B. neue Pflegetechniken, neue Pflegekonzepte oder Neues aus der Pflegewissenschaft) und Basisqualifikationen, wie der Umgang mit einem Personalcomputer, sind nicht Bestandteil dieser Weiterbildung. Die Inhalte des Weiterbildungsangebotes müssen sich sowohl an den Aufgabenfeldern der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Bereich der stationären und ambulanten Pflege als auch an den gesetzlichen Vorgaben orientieren.
Inhalte der Weiterbildung: • Kenntnisse über das Bundesaltenpflegegesetz unter besonderer Berücksichtigung der generellen Veränderungen gegenüber früheren landesrechtlichen Regelungen; landesspezifische Vorgaben zur Umsetzung des Altenpflegegesetzes und deren Auswirkungen auf die Tätigkeit als Praxisanleiterin und Praxisanleiter • Für die Anleitertätigkeit relevante Rechtskunde, wie beispielsweise haftungsrechtliche Grundlagen, Arbeitsrecht, Strafrecht, Übernahme-, Durchführungs- und Anordnungsverantwortlichkeiten, Überwachungspflicht und Delegation • Einführung in die Lernfeldorientierung und das Lernfeldkonzept; Vermittlung der Ausbildungsstruktur • Erarbeitung eines Ausbildungskonzeptes • Erstellung eines Ausbildungsplanes • Methoden für den Anleitungsprozess zur Ermittlung des individuellen Lernbedarfs des Schülers / der Schülerin; Planung, Durchführung und Bewertung des Anleitungsprozesses; Anleitung in speziellen Situationen, wie z. B. Sterbebegleitung • Beurteilungen und Bewertungen von Leistungen (Reflexion des eigenen Beurteilungsverständnisses, Grundlagen der Beurteilung, Reflexion des Beurteilungsprozesses, Beurteilungsverfahren, Abfassen schriftlicher Beurteilungen, Prüfungen • Kommunikation und Gesprächsführung (kommunikationsfördernde und - hemmende Faktoren, Gesprächstechniken, Bewerbungsgespräche, Gesprächsführung in der Anleitungssituation, Beurteilungsgespräch • Unterschiedliche Arten von Führungsstilen • Umgang mit Konflikten, mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensstörungen; Umgang mit „schwierigen“ Schülerinnen und Schülern • Selbstpflege, wie beispielsweise Stressbewältigung, Supervision, Zeit- und Selbstmanagement • Kooperationsmodelle der ausbildenden Einrichtung mit der/den Altenpflegeschule/n
Struktur der Qualifizierungen Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der berufspädagogischen Weiterbildung haben inhaltlich unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen. Sie unterscheiden sich insbesondere im Hinblick auf • ihr Praxisfeld (z. B. stationärer oder ambulanter Bereich), • ihre pflegerischen und pädagogischen Erfahrungen, • ihren Informationsbedarf, • die Entwicklung ihrer persönlichen Kompetenz.
Um der Unterschiedlichkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gerecht zu werden, kann die Struktur der Weiterbildung so angelegt sein, dass Spielräume und damit eine Flexibilität und individuelle inhaltliche Schwerpunktsetzung möglich sind.
Methoden Für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung ist es wichtig, dass sich die Dozentinnen und Dozenten an den Prinzipien und Methoden der Erwachsenenbildung orientieren und die berufspädagogische Qualifizierung abwechslungsreich gestalten. Damit sich die zukünftigen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter besser in die Situation der Auszubildenden hineinversetzen können, sind eigene Erfahrungen mit problem-, erfahrungs- und handlungsorientiertem Lernen nützlich. Zudem werden die zu vermittelnden Inhalte beispielsweise in Form von Lehrgesprächen, Kurzvorträgen oder Fallbeispielen erarbeitet. Praktische Übungen mit Auszubildenden in Form von Rollen- und Verhaltensspielen wurden von den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern als hilfreich beurteilt. Durch die Aufzeichnung auf Video und die anschließende gemeinsame Auswertung mit allen beteiligten Personen erhalten die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter die Gelegenheit, sich selbst in diesem Prozess zu erleben. Sie können ihre Eigenwahrnehmung mit der Fremdwahrnehmung der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer vergleichen und Anregungen für Verhaltensalternativen gewinnen. Eine von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern sehr hoch geschätzte Variante ist das Vermitteln von Anleitungsprozessen durch die Dozentinnen und Dozenten der Weiterbildung in der jeweiligen ausbildendenden Einrichtung der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer. Hierbei können vor Ort individuelle Lernwünsche aufgegriffen werden. Neben der Einzelarbeit wird die Gruppenarbeit als eine wichtige Lernform von den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern geschätzt. Informationen über neue und für den Arbeitsprozess wichtige Literatur und weitere Medien werden ebenfalls als bedeutsam erachtet. Die bereits angesprochene Ausarbeitung oder Überarbeitung eines Anleitungskonzeptes in Form einer begleiteten Projektarbeit ist Kernbestandteil der berufspädagogischen Weiterbildung.
Abschluss Die Weiterbildung ist mit einer Prüfung abzuschließen. Diese kann beispielsweise in Form einer praktischen Anleitung, einer schriftlichen Prüfung oder Facharbeit und / oder einem Kolloquium erfolgen. Zum Abschluss der Weiterbildung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat, in dem Umfang, Dauer und Inhalte des jeweiligen Kurses aufgeführt werden.
Nähere Informationen finden Sie im Flyer.
Maßnahmezeitraum: siehe aktuelle Bildungsangebote
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Frau Günther steht Ihnen unter 03946-514311 für Fragen zur Verfügung.
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