Qualifizierung von Betreuungskräften in Pflegeheimen

Im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes soll die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen - insbesondere mit Demenzerkrankung - verbessert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit geht davon aus, dass bis zu 10.000 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten in Pflegeeinrichtungen geschaffen werden könnten.

Zielsetzung: 
Erwerb beruflicher Kenntnisse zur Ausübung einer Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft in vollstationären Pflegeeinrichtungen für solche Heimbewohner, die infolge demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderungen dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind.

Die Qualifizierungsmaßnahme auf Basis der Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen vom 19. August 2008 besteht aus drei Modulen: Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs.

Im Rahmen der Betreuungskräfte-Richtlinie wird für beschäftigte Betreuungskräfte zusätzlich gefordert, dass in regelmäßige Fortbildung (min. einmal jährlich) das vermittelte Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert wird.


Nähere Informationen finden Sie im Flyer.

Maßnahmezeitraum: siehe aktuelle Bildungsangebote


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Frau Günther steht Ihnen unter 03946-514311 für Fragen zur Verfügung.