Voraussetzungen - Welche Qualifikationen sollte ich haben?
  • Realschulabschluss oder
  • eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder
  • Hauptschulabschluss und eine zusätzliche mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
  • Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflegehilfe, der Krankenpflegehilfe oder der Heilerziehungspflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer
  • Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Altenpflege (Wir sind Ihnen gern bei der Vermittlung eines Anstellungsträgers behilflich. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich selbstständig einen Ausbildungsbetrieb zu suchen.)

Verkürzungsmöglichkeiten

  • für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit dreijähriger Ausbildung um bis zu zwei Jahre,
  • für Altenpflegehelferinnen, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer, Heilerziehungspflegehelferinnen, Heilerziehungspflegehelfer, Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer um bis zu einem Jahr.
  • Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung nach § 4 Abs. 1 Altenpflegegesetz im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird. 

 

Persönliche Fähigkeiten

  • Freude am Umgang mit älteren Menschen, Einfühlungsvermögen
  • Interesse an sozialen, pflegerischen und medizinischen Aufgaben
  • Bereitschaft zu körpernaher Arbeit
  • Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein
  • Selbständigkeit, Frustrationstoleranz, Organisationstalent

 

Bewerbungsunterlagen

  • Anschreiben
  • Beglaubigtes Schulabschlusszeugnis,
  • Tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf
  • Hausärztliche Eignungsbescheinigung 

bei verkürzter Ausbildung / Umschulung 

  • Berufsabschlusszeugnis (z.B. Altenpflegehelfer/-in; Krankenpflegehelfer/-in; Heilerziehungspflegehelfer/-in)

  • Genehmigter Antrag auf Verkürzung der Ausbildung durch die zuständige Schulbehörde