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Kosten / Förderung – Wie wird die Ausbildung / Umschulung finanziert? |
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Im Rahmen einer Ausbildung wird im ersten Schuljahr ein Schulgeld von 100€ pro Monat erhoben. D.h. das zweite und ggf. dritte Ausbildungsjahr ist schulgeldfrei!
Der Träger der praktischen Ausbildung (Pflegeeinrichtung), mit dem ein Ausbildungsvertrag zu schließen ist, bezahlt eine Ausbildungsvergütung.
Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann eine Umschulung über die Agentur für Arbeit, ARGE, Dt. Rentenversicherung oder sonstige Dritte mit einem Bildungsgutschein oder Kostenübernahme gefördert werden. Die Teilnahme ist für Umschüler im Rahmen einer Förderung (Bildungsgutschein o.ä.) kostenfrei, eine Ausbildungsvergütung durch den Träger der praktischen Ausbildung entfällt.
Die Teilnehmer/innen müssen sich rechtzeitig um eine Förderzusage bemühen.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
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